Photovoltaikanlagen prägen immer mehr das Bild der Energiewende.

Die Stromerzeugung mittels photovoltaiischer Technik erfolgt durch das Zusammenwirken einzelner elektrischer Betriebsmittel. Sie stellen somit eine elektrische Anlage dar, welche auf einen Dauerbetrieb ausgelegt sein soll – insbesondere im Interesse des Investors und Anlagenbetreibers.

Photovoltaikanlagen bedürfen wegen ihrer Eigenschaft als elektrische Anlage einer besonderen Aufmerksamkeit in Sachen Sicherheit und Funktionstüchtigkeit. Die geführten Diskussionen hinsichtlich Qualität zeigen hierbei mitunter Defizite im Hinblick auf die normativen Anforderungen und qualitativ zu erwartenden Eigenschaften von Photovoltaikanlagen, welche sich dem Anlagenbetreiber vielmals aus Unkenntnis entziehen.

Ich schätze meine breite Tätigkeit nicht nur für Gerichte und Versicherungen, sondern auch für Anlagenbetreiber, Installationsbetriebe, Planungsbüros und  Rechtsanwälte. Ich arbeite hierbei so, wie man es von einem Sachverständigen erwartet: unabhängig, neutral und objektiv mit entsprechendem Sachverstand.

Gutachten sind eine wichtige Grundlage für Beweissicherungen, Mängeldokumentationen, Anlagenprüfungen, Bestandsaufnahmen und Schadensabwicklungen.

Mitglied

bei der Deutschen Gesellschaft für Solare Energietechniken (DGS)

beim Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.