Was macht ein Sachverständiger?

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge – auch sogenannte „selbsternannte“ Gutachter oder Sachverständige, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als solche und betätigen sich auf dem Markt.

Was unterscheidet den qualifizierten Sachverständigen von einem selbsternannten Gutachter?

Neben dem von den Handwerkskammern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gibt es noch zertifizierte und geprüfte Sachverständige. Allen ist eines gemeinsam: sie sind fachlich qualifiziert, unabhängig und unparteiisch.

Eine Zertifizierung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Die Qualifikation hat dieser durch seine praktische Tätigkeit auf dem Fachgebiet, entsprechender Weiterbildung und einer Prüfung nachzuweisen. Das vom Zertifikatgeber ausgestellte Zertifikat hat nur eine begrenzte Gültigkeit. Für eine Verlängerung sind entsprechende fachliche Nachweise und auch Weiterbildungsmaßnahmen Voraussetzung. So wird die fachliche Qualifikation eines zertifizierten Sachverständigen auch nach seiner Erstzertifizierung sichergestellt.

Im Vordergrund steht, neben der Sachkunde, die Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber den Parteien. Der Auftraggeber kann sich darauf verlassen, dass das Gutachten mit der entsprechenden fachlichen Qualität als auch mit der entsprechenden Objektivität und Neutralität gegenüber den Parteien erstellt wird. Deshalb können auch qualifizierte freie Sachverständige als Gerichtsgutachter von Gerichten beauftragt werden, wenn die außerordentliche Fachkenntnis des zertifizierten Sachverständigen nachgewiesen ist.

Gerade bei der Photovoltaik handelt es sich um ein breites, gewerkeübergreifendes Fachgebiet, welches von der Gebäudestatik, Dacheindeckung, über Anlagenauslegungen, der Elektrotechnik, Blitzschutz bis zum baulichen Brandschutz reicht. Darüber hinaus sind auch rechtliche Kenntnisse, so etwa über das Erneuerbare Energiegesetz gefordert. Hier wird deshalb ein breitgefächertes Spezialwissen gefordert. Die bei der Zertifizierung verlangten Nachweise, Fortbildungen und Prüfungen berücksichtigen dieses Spezialwissen sowie rechtliche Aspekte und bescheinigen somit die fachliche Qualifikation und Eignung für einen Sachverständigen.